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E1PNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Stattgebung - Asylangelegenheit - Beim Revisionswerber handelt es sich um einen unbegleiteten Minderjährigen, dessen Abschiebung in den Herkunftsstaat - gestützt auf die erlassene Rückkehrentscheidung - nur unter strengen, unionsrechtlich determinierten Voraussetzungen (vgl. etwa EuGH 14.1.2021, C-441/19) durchgeführt werden darf. Ob diese Vorgaben fallbezogen erfüllt wurden, ist Prüfgegenstand des anhängigen Revisionsverfahrens. Die privaten Interessen des minderjährigen Revisionswerbers, nur unter Einhaltung dieser Voraussetzungen abgeschoben zu werden, ist unter dem Blickwinkel des Kindeswohls (Art. 24 GRC) sehr hoch und werden durch die vom BFA aufgezeigten gegenteiligen öffentlichen Interessen nicht aufgewogen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021180349.L01Im RIS seit
09.03.2022Zuletzt aktualisiert am
09.03.2022