RS Vwgh 2022/1/25 Ra 2021/18/0349

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Veröffentlicht am 25.01.2022
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Index

E1P
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2
12010P/TXT Grundrechte Charta Art24

Rechtssatz

Stattgebung - Asylangelegenheit - Beim Revisionswerber handelt es sich um einen unbegleiteten Minderjährigen, dessen Abschiebung in den Herkunftsstaat - gestützt auf die erlassene Rückkehrentscheidung - nur unter strengen, unionsrechtlich determinierten Voraussetzungen (vgl. etwa EuGH 14.1.2021, C-441/19) durchgeführt werden darf. Ob diese Vorgaben fallbezogen erfüllt wurden, ist Prüfgegenstand des anhängigen Revisionsverfahrens. Die privaten Interessen des minderjährigen Revisionswerbers, nur unter Einhaltung dieser Voraussetzungen abgeschoben zu werden, ist unter dem Blickwinkel des Kindeswohls (Art. 24 GRC) sehr hoch und werden durch die vom BFA aufgezeigten gegenteiligen öffentlichen Interessen nicht aufgewogen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021180349.L01

Im RIS seit

09.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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