RS Vwgh 2022/2/2 Ra 2022/03/0004

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Veröffentlicht am 02.02.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §26 Abs2
VwGVG 2014 §18

Rechtssatz

Wurde das in Revision gezogene Erkenntnis dem Revisionswerber nicht (wirksam) zugestellt, weil das VwG die Zustellung nicht an ihn, sondern an den ehemaligen Rechtsvertreter verfügt hat, hindert dies nicht die Erhebung der Revision, weil das Erkenntnis durch Zustellung an die belangte Behörde wirksam erlassen wurde (vgl. § 26 Abs. 2 VwGG, zur rechtswirksamen Erlassung eines Erkenntnisses durch Zustellung an die belangte Behörde etwa VwGH 20.2.2019, Ra 2018/03/0121, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030004.L01

Im RIS seit

09.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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