TE Lvwg Erkenntnis 2021/9/16 KLVwG-772/2/2021

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 16.09.2021
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten