RS Vwgh 2021/12/14 Ra 2018/04/0158

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Veröffentlicht am 14.12.2021
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Index

E6J
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §28 Abs1 Z1
BVergG 2006 §28 Abs2 Z1
BVergG 2018 §35 Abs2
62007CJ0250 Kommission / Griechenland

Rechtssatz

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4.6.2009, C-250/07, Kommission/Griechenland, zunächst festgehalten, dass dem Vorbringen (der dortigen Beklagten), wonach der Begriff des "ungeeigneten" Angebotes weit auszulegen sei, nicht gefolgt werden könne (Rn. 39). Des Weiteren ergibt sich aus den Ausführungen des EuGH, dass Angebote, die - sich aus nationalen und gemeinschaftlichen Umweltschutzbestimmungen ergebenden - technischen Anforderungen nicht entsprechen, als ungeeignet anzusehen sind (Rn. 42 ff). Daraus lässt sich aber nicht der Schluss ziehen, dass Angebote, die über einem intern festgelegten Kostenrahmen lagen, als nicht geeignet anzusehen waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040158.L07

Im RIS seit

01.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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