RS Vwgh 2022/1/25 Ra 2020/11/0132

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Veröffentlicht am 25.01.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a
VStG §45

Rechtssatz

Der geltend gemachte Verstoß gegen die Verpflichtung des VwG, den Bescheidspruch insoweit zu berichtigen, als er die falsche Strafnorm enthalten habe, greift im Falle einer Einstellung schon nach dem Wortlaut des § 44a VStG nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020110132.L04

Im RIS seit

24.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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