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70/06 SchulunterrichtNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Zeichenfolge "(IGGÖ)" in einem Rundschreiben des Bundesministers mangels LegitimationRechtssatz
Die Antragstellerinnen beantragen die Aufhebung der Zeichenfolge "(IGGÖ)" im Anhang A zum Rundschreiben des BMBWF Nr 5/2007, idF des Rundschreibens Nr 14/2019. Das Rundschreiben Nr 5/2007 wurde jedoch mit dem Rundschreiben des BMBWF Nr 5/2021 vom 06.05.2021 über die Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht außer Kraft gesetzt. Es fehlt den Antragstellerinnen insoweit die - auch im Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH - erforderliche aktuelle Betroffenheit durch die bereits außer Kraft getretene Vorschrift und damit die Legitimation zu deren Anfechtung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Legitimation, Schulen, ErlassEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:V185.2021Zuletzt aktualisiert am
22.02.2022