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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 lita, Art140 Abs1bLeitsatz
Zurückweisung eines Gerichtsantrages auf Aufhebung von Strafbestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes betreffend Vereitelungshandlungen im Zusammenhang mit Lohnkontrollen mangels Präjudizialität; keine Anwendung der Bestimmung nach zwischenzeitlicher NovellierungRechtssatz
Während des Gesetzesprüfungsverfahrens wurde mit BG BGBl I 174/2021 unter anderem die vom antragstellenden Gericht als verfassungswidrig erachtete Bestimmung des §27 LSD-BG, BGBl I 44/2016, novelliert. Zufolge der ausdrücklichen Anordnung des §72 Abs10 LSD-BG, BGBl I 44/2016 idF BGBl I 174/2021, ist §27 leg cit auf alle zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens (01.09.2021) anhängigen Verfahren anzuwenden.Während des Gesetzesprüfungsverfahrens wurde mit BG Bundesgesetzblatt Teil eins, 174 aus 2021, unter anderem die vom antragstellenden Gericht als verfassungswidrig erachtete Bestimmung des §27 LSD-BG, Bundesgesetzblatt Teil eins, 44 aus 2016,, novelliert. Zufolge der ausdrücklichen Anordnung des §72 Abs10 LSD-BG, Bundesgesetzblatt Teil eins, 44 aus 2016, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 174 aus 2021,, ist §27 leg cit auf alle zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens (01.09.2021) anhängigen Verfahren anzuwenden.
Diese Gesetzesänderung bewirkt, dass das antragstellende Landesverwaltungsgericht §27 LSD-BG, BGBl I 44/2016, auf den sich seine Bedenken beziehen, bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtsstreitigkeiten nicht mehr anzuwenden hat.Diese Gesetzesänderung bewirkt, dass das antragstellende Landesverwaltungsgericht §27 LSD-BG, Bundesgesetzblatt Teil eins, 44 aus 2016,, auf den sich seine Bedenken beziehen, bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtsstreitigkeiten nicht mehr anzuwenden hat.
Es ist somit - was der VfGH in stRsp als Voraussetzung für die Zurückweisung eines gerichtlichen Antrages auf Gesetzesprüfung ansieht - offenbar ausgeschlossen, dass die angefochtene Bestimmung als eine Voraussetzung für die Entscheidung des antragstellenden Landesverwaltungsgerichtes nunmehr in Betracht kommen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gerichtsantrag, VfGH / PräjudizialitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:G190.2021Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022