TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/9 L529 2243493-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 09.11.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten