TE Bvwg Erkenntnis 2021/12/16 W132 1238031-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 16.12.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten