RS Vwgh 1980/9/9 1837/80

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Veröffentlicht am 09.09.1980
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Index

VwGG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1838/80 bis 2226/80

Rechtssatz

Nur die fälschliche Einräumung eines Rechtsmittels, nicht aber eine (im Beschwerdefall gem § 58 Abs 1 AVG 1950 überdies zu Recht) fehlende Rechtsmittelbelehrung stellt einen Wiedereinsetzungsgrund nach § 46 Abs 2 VwGG 1965 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980001837.X03

Im RIS seit

16.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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