Index
VwGGNorm
VwGG §46 Abs2Beachte
Rechtssatz
Nur die fälschliche Einräumung eines Rechtsmittels, nicht aber eine (im Beschwerdefall gem § 58 Abs 1 AVG 1950 überdies zu Recht) fehlende Rechtsmittelbelehrung stellt einen Wiedereinsetzungsgrund nach § 46 Abs 2 VwGG 1965 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001837.X03Im RIS seit
16.02.2022Zuletzt aktualisiert am
23.02.2022