RS Lvwg 2021/12/9 LVwG-AV-1143/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

09.12.2021

Norm

BauO NÖ 2014 §38
BauO NÖ 2014 §39 Abs3
BAO §4

Rechtssatz

Besteht auf einem Grundstück bereits ein Gebäude und wurde die Baubewilligung für ein weiteres – wenn auch gleich hohes – Gebäude oder für einen Zubau zu einem bestehenden Gebäude erteilt, so erfüllt dies den Tatbestand für eine Ergänzungsabgabe, wenn für dieses Grundstück bereits eine Aufschließungsabgabe oder eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben wurde, nunmehr (seit 30. August 2018) auch dann, wenn noch nie eine Aufschließungsabgabe vorgeschrieben wurde.

Schlagworte

Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Abgabenschuld; Abgabenbescheid;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1143.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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