RS Vwgh 2021/12/9 Ra 2021/09/0255

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Veröffentlicht am 09.12.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

EpidemieG 1950 §32
VwGG §30 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/09/0254 B 9. Dezember 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Epidemiegesetz 1950 - Abgesehen davon, dass mit dem aufhebenden angefochtenen Beschluss keine auszuzahlende Vergütung zugesprochen wurde, vermag der Verwaltungsaufwand, der mit einer Auszahlung und einer Rückforderung verbunden ist, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes einen unverhältnismäßigen Nachteil der Amtspartei im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zu begründen (siehe VwGH 25.8.2019, Ra 2021/09/0219, mwN), woran auch der Sitz der mitbeteiligten Partei in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nichts ändert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021090255.L01

Im RIS seit

15.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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