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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EpidemieG 1950 §32Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/09/0254 B 9. Dezember 2021 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Epidemiegesetz 1950 - Abgesehen davon, dass mit dem aufhebenden angefochtenen Beschluss keine auszuzahlende Vergütung zugesprochen wurde, vermag der Verwaltungsaufwand, der mit einer Auszahlung und einer Rückforderung verbunden ist, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes einen unverhältnismäßigen Nachteil der Amtspartei im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zu begründen (siehe VwGH 25.8.2019, Ra 2021/09/0219, mwN), woran auch der Sitz der mitbeteiligten Partei in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nichts ändert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021090255.L01Im RIS seit
15.02.2022Zuletzt aktualisiert am
15.02.2022