RS Pvak 2021/9/7 A28-PVAB/21

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Veröffentlicht am 07.09.2021
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Norm

PVG §2
PVG §9 Abs1
PVG §9 Abs4 lita
PVG §10
PVG §10 Abs2
PVG §10 Abs4
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Eingriff in Zuständigkeiten des DL

Rechtssatz

Eine Zuständigkeit der PVAB zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 41 PVG besteht nur bezüglich der Geschäftsführung von PVO. Die Kontrolle der Geschäftsführung von einzelnen Personalvertreter:innen fällt nur dann in die Zuständigkeit der PVAB, wenn die Zurechenbarkeit dieser Handlungen und Unterlassungen zur Geschäftsführung des PVO als Kollegialorgan gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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