RS Pvak 2021/9/7 A28-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2021
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Norm

PVG §2
PVG §10
PVG §10 Abs2
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung DL; Rechtsschutzinteresse; Wahrung der Rechte des DL; Verfahren nach § 10 PVG; Eingriff in Zuständigkeiten des DL

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall handelt es sich aber sowohl nach den Ausführungen des DA als auch nach dem Antragsvorbringen des DL nicht um eine tatsächliche Vorgehensweise des DA, sondern um die bloße Ankündigung allfälligen zukünftigen Verhaltens des DA. Erst dann, wenn tatsächlich in die Zuständigkeiten des DL nach PVG eingegriffen würde, wären Rechte des DL verletzt und seine Antragsberechtigung gegeben. Da dies jedoch (noch) nicht erfolgte, was im Verfahren unbestritten blieb, ist die Antragsberechtigung des DL mangels Rechtsschutzinteresse im gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) nicht gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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