RS Vfgh 2021/12/15 V230/2021

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Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

B-VG Art 139 Abs1 Z1
COVID-19-MaßnahmenV BGBl II 96/2020 §3
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Zurückweisung eines Gerichtsantrages wegen entschiedener Sache

Rechtssatz

Nach stRsp des VfGH kann ein bereits aufgehobenes oder als verfassungswidrig erkanntes Gesetz bzw eine aufgehobene oder als gesetzwidrig erkannte Verordnung nicht neuerlich Gegenstand eines entsprechenden Aufhebungs- oder Feststellungsbegehrens sein.

Der Umstand, dass das Verwaltungsgericht Wien zum Zeitpunkt seiner Antragstellung von E v 29.09.2021, V188/2021 ua, keine Kenntnis haben konnte, vermag an der Unzulässigkeit seines Begehrens nichts zu ändern.

Entscheidungstexte

  • V230/2021
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 15.12.2021 V230/2021

Schlagworte

VfGH / Gerichtsantrag, COVID (Corona), res iudicata

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:V230.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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