RS Pvak 2021/12/1 B10-PVAB/21

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Veröffentlicht am 01.12.2021
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Norm

PVG §2
PVG §9 Abs1 lita
B-BSG §65
B-VOLV §5

Schlagworte

Zuständigkeit PVO; Mitwirkungsrecht PVO; Einbindung des PVO; Dienstnehmerschutz; Lärmbelastung; Antrag PVO an DL; Amtsgebäude

Rechtssatz

Nach § 2 Abs. 1 PVG und – wie bereits erwähnt – § 9 Abs. 1 lit. a PVG hat die Personalvertretung u.a. dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Vorschriften, darunter auch das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, eingehalten und durchgeführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B10.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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