Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.10.2021Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §24 Abs1 litaRechtssatz
Die Kundmachung eines Halteverbots ist mangelhaft, wenn die Beginnzeiten des Zeitraumes für welchen das Halte- und Parkverbot gelten soll sowohl am Anfang- als auch am Ende-Schild derart überklebt sind, dass die Beginnzeit nicht leserlich ist.
Schlagworte
Ladetätigkeit; Park- und Halteverbot; Lenkererhebung; Kundmachung des Halteverbots; LesbarkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.031.068.5085.2021Zuletzt aktualisiert am
10.02.2022