RS Vwgh 2021/12/22 Ra 2020/15/0021

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Veröffentlicht am 22.12.2021
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Index

E1E
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
59/04 EU - EWR

Norm

EStG 1988 §16
12010E045 AEUV Art45

Rechtssatz

Die Regelung betreffend Absetzbarkeit von Kosten für Familienheimfahrten als Werbungskosten nach § 16 EStG 1988 differenziert nicht danach, welchem Mitgliedstaat der Steuerpflichtige angehört. Sie findet vielmehr in einem reinen "Inlandsfall" in gleicher Weise Anwendung. Es ist somit nicht erkennbar, dass die Regelung eine verbotene Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit iSd Art. 45 AEUV darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150021.L01

Im RIS seit

10.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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