RS Vwgh 2021/12/15 Ra 2021/20/0105

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Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §35 Abs4 Z3
AsylG 2005 §60 Abs2 Z3
FrPolG 2005 §26
NAG 2005 §11 Abs2 Z4
NAG 2005 §11 Abs5

Rechtssatz

In jenem Fall, in dem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht gewährt werden soll, ist im Rahmen der vorausschauenden Prognose zu prüfen, ob ausreichende Unterhaltsmittel zur Verfügung stehen werden, die eine dauerhafte Lebensführung, insbesondere auch ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen, ermöglichen (vgl. VwGH 20.5.2021, Ra 2017/22/0083).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L24

Im RIS seit

01.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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