RS Vwgh 2021/12/15 Ra 2021/20/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §16
AsylG 1997 §3 Abs3 idF 2003/I/101
AsylG 2005 §17
AsylG 2005 §34
AsylG 2005 §35
VwGG §42 Abs2 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2015/18/0002 E 1. März 2016 VwSlg 19321 A/2016 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat im Laufe der letzten Jahrzehnte eindeutig und zunehmend einschränkend das Ziel verfolgt, ein Asylverfahren bzw. ein Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz nur in Bezug auf Personen zu führen, die sich im Bundesgebiet befinden. Dass dabei - auch für Familienangehörige von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten in Österreich keine Ausnahme gemacht werden soll, lässt sich klar erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L03

Im RIS seit

01.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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