RS Lvwg 2021/11/30 LVwG-AV-1798/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.11.2021

Norm

KFG 1967 §134 Abs4
VStG 1991 §37a Abs1 Z2

Rechtssatz

Der Verdacht einer Übertretung des KFG - somit der erhöhte Grad des Vorliegens eines solchen Tatbestandes nach § 134 Abs 4 KFG - bei einer Betretung auf frischer Tat genügt für die Einhebung einer Sicherheitsleistung nach § 37a Abs 1 VStG; die Verwaltungsübertretung muss nicht in allen Einzelheiten objektiv und subjektiv feststehen und damit erwiesen sein.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; vorläufige Sicherheit; Verkehrskontrolle; Sofortmaßnahme;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1798.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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