RS Vwgh 1978/6/5 2373/77

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Veröffentlicht am 05.06.1978
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Verfahren vor dem VwGH
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0263/78

Rechtssatz

Beschwerden beschränkt Entmündigter bedürfen zumindest nachträglich der Genehmigung des Beistandes (Vermerk: Auch nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechtes ab 1.1.1978!)

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002373.X01

Im RIS seit

28.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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