Index
Verfahren vor dem VwGHNorm
VwGG §34 Abs1Beachte
Rechtssatz
Beschwerden beschränkt Entmündigter bedürfen zumindest nachträglich der Genehmigung des Beistandes (Vermerk: Auch nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechtes ab 1.1.1978!)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002373.X01Im RIS seit
28.01.2022Zuletzt aktualisiert am
31.01.2022