RS Vwgh 1985/10/1 85/04/0048

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Veröffentlicht am 01.10.1985
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Index

VwGG
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art131 Abs2
GewO 1973 §363 Abs3
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Das in § 363 Abs 3 GewO 1973 normierte objektive Beschwerderecht der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft setzt voraus, dass ein Verfahren zur Nichtigerklärung gem § 363 Abs 1 Z 2 GewO 1973 eingeleitet wurde. Lehnt die Behörde die Einleitung eines solchen Verfahrens ab, steht der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft weder Parteistellung noch das auf Art 131 Abs 2 B-VG gegründete Beschwerderecht zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985040048.X01

Im RIS seit

27.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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