RS Lvwg 2021/12/3 LVwG-AV-1092/001-2015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.12.2021

Norm

AWG 2002 §2 Abs7 Z4
AWG 2002 §73 Abs4

Rechtssatz

§ 73 Abs 4 AWG 2002 erfasst auch jene Deponien, die bereits vor Inkrafttreten des AWG 1990 geschlossen wurden. Darüber hinaus entspricht § 73 Abs 4 AWG 2002 jenen früher bereits bestehenden gleichgelagerten Pflichten für Deoponiebetreiber gemäß § 32 Abs 1a AWG 1990, sodass es sich nicht um eine Pflicht handelt, die erst mit dem Inkrafttreten des AWG 2002 geschaffen wurde.

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Deponie; Betreiber;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1092.001.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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