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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs3Leitsatz
Abweisung eines nach Zurückweisung der Beschwerde gestellten AbtretungsantragesRechtssatz
Eine Abtretung der Beschwerde an den VwGH gemäß Art144 Abs3 B-VG iVm §87 Abs3 VfGG ist nur im Falle der Abweisung oder der Ablehnung der Behandlung der Beschwerde, nicht aber im Fall ihrer Zurückweisung vorgesehen.Eine Abtretung der Beschwerde an den VwGH gemäß Art144 Abs3 B-VG in Verbindung mit §87 Abs3 VfGG ist nur im Falle der Abweisung oder der Ablehnung der Behandlung der Beschwerde, nicht aber im Fall ihrer Zurückweisung vorgesehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E4115.2020Zuletzt aktualisiert am
26.01.2022