Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Auch nach der Rechtslage ab der TKG-Novelle BGBl. I Nr. 102/2011 besteht ein subjektives Recht von Dritten im räumlichen Nahebereich der Funkanlage auf Wahrnehmung der der Fernmeldebehörde gesetzlich übertragenen Aufgaben im Rahmen des Verfahrens nach § 74 TKG 2003 nicht, weshalb solchen Dritten im Verfahren zur Erteilung der Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Funkanlage keine Parteistellung zukommt (vgl. VwGH 21.12.2020, Ra 2020/03/0156).Auch nach der Rechtslage ab der TKG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2011, besteht ein subjektives Recht von Dritten im räumlichen Nahebereich der Funkanlage auf Wahrnehmung der der Fernmeldebehörde gesetzlich übertragenen Aufgaben im Rahmen des Verfahrens nach Paragraph 74, TKG 2003 nicht, weshalb solchen Dritten im Verfahren zur Erteilung der Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Funkanlage keine Parteistellung zukommt vergleiche VwGH 21.12.2020, Ra 2020/03/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030079.L01Im RIS seit
25.01.2022Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022