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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk Deutschland 2002 Art18Beachte
Rechtssatz
Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Pensionsbeiträge begründen also eine künftige (und in Österreich auch steuerpflichtige) Einkunftsquelle, weshalb die solchen Pensionen zugrundeliegenden Beitragszahlungen insofern vorweggenommene Erwerbsaufwendungen darstellen und abzugsfähig sind. (hier: österreichisches Besteuerungsrecht nach Art. 18 DBAbk-Deutschland 2002).Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer 3, Litera a, EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Pensionsbeiträge begründen also eine künftige (und in Österreich auch steuerpflichtige) Einkunftsquelle, weshalb die solchen Pensionen zugrundeliegenden Beitragszahlungen insofern vorweggenommene Erwerbsaufwendungen darstellen und abzugsfähig sind. (hier: österreichisches Besteuerungsrecht nach Artikel 18, DBAbk-Deutschland 2002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150077.L05Im RIS seit
18.10.2022Zuletzt aktualisiert am
01.03.2023