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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs4 Z1 litaRechtssatz
Die Frage, ob eine abgabepflichtige Person pflichtversichert war und die von ihr geforderten und bezahlten Beiträge daher Pflichtversicherungsbeiträge waren, ist nach der Rechtsprechung des VwGH ausschließlich nach Sozialversicherungsrecht zu beurteilen (VwGH 18.3.1991, 90/14/0265). Ausschlaggebend ist dabei, ob die Beitragsleistung die abgabepflichtige Person auf Grund einer zwingenden Vorschrift trifft, der sie sich nicht entziehen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150077.L01Im RIS seit
25.01.2022Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022