RS Vwgh 2021/12/7 Ra 2021/05/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.2021
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

BauO OÖ 1994 §48
VwGG §28 Abs1 Z4
VwRallg

Rechtssatz

Bei Erfüllungsansprüchen aus einem Vertrag mit den Nachbarn und dem Anspruch auf ein Wahlrecht bei der Geltendmachung von Schadenersatz, handelt es sich um privatrechtliche Ansprüche, deren Geltendmachung auf dem Zivilrechtsweg zu erfolgen hat.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050187.L01

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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