RS Lvwg 2021/11/11 LVwG-AV-1637/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2021
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Rechtssatznummer

6

Entscheidungsdatum

11.11.2021

Norm

BAO §229
AbgEO §4
AbgEO §15

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH ist die dingliche Bescheidwirkung so zu verstehen, dass der dem Rechtsvorgänger im Grundeigentum erteilte Abgabenbescheid ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber gegenüber unmittelbar Rechtswirkung entfaltet, ohne dass es hiezu der Erlassung eines Haftungsbescheides bedarf. Bei der "dinglichen Wirkung" eines Bescheides handelt es sich um eine durch das Gesetz angeordnete, über die Bescheidadressaten hinausgehende Rechtswirkung eines Bescheides und nicht um einen Haftungstatbestand. […] Es handelt sich bei der dinglichen Bescheidwirkung somit um eine gesetzlich angeordnete Erstreckung von Bescheidwirkungen auf den (die) folgenden Eigentümer einer bescheidgegenständlichen Liegenschaft.

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; Rückstandsausweis; dingliche Wirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1637.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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