RS Vfgh 2021/9/22 E1961/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2021
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Norm

BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
AsylG 2005 §3, §10, §57
FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz betreffen einen Staatsangehörigen von Bangladesch mangels Auseinandersetzung mit den Länderberichten zur Situation Homosexueller

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund der vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) selbst getroffenen Feststellung, dass der Beschwerdeführer im Falle einer Rückkehr auf Grund seiner Homosexualität verfolgt werden würde, ist nicht nachvollziehbar, weshalb das BVwG die Bescheidbeschwerde hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:E1961.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten