RS Vwgh 1978/3/16 0926/77

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Veröffentlicht am 16.03.1978
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Index

Sozialversicherung - ASVG - AlVG
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §412 Abs1
AVG §63 Abs3
VwRallg

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung der Auslegungsgrundsätze der §§ 6 und 7 ABGB muß ein Rechtsmittel iSd § 63 Abs 3 AVG und des § 412 Abs 1 ASVG in einer Weise bezeichnet sein, die eine Unterscheidung zuläßt und die Möglichkeit einer Verwechslung darüber ausschließt, gegen welchen Bescheid es sich richtet.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000926.X01

Im RIS seit

10.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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