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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Für die Widerlegung der Standortvermutung nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 bedarf es entsprechender Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Kraftfahrzeugs.Für die Widerlegung der Standortvermutung nach Paragraph 82, Absatz 8, KFG 1967 bedarf es entsprechender Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Kraftfahrzeugs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019160012.J03Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
07.11.2023