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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §280 Abs1 litdRechtssatz
Ein Beiblatt, auf das im Spruch des Bescheides verwiesen wird, stellt einen Bestandteil dieses Bescheides dar (vgl. VwGH 29.1.2015, 2012/15/0007; 16.12.2010, 2007/16/0188). Dies gilt auch für Beiblätter, auf die im Spruch eines Erkenntnisses des BFG verwiesen wird.Ein Beiblatt, auf das im Spruch des Bescheides verwiesen wird, stellt einen Bestandteil dieses Bescheides dar vergleiche VwGH 29.1.2015, 2012/15/0007; 16.12.2010, 2007/16/0188). Dies gilt auch für Beiblätter, auf die im Spruch eines Erkenntnisses des BFG verwiesen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130125.L01Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022