RS Vwgh 2021/11/16 Ro 2021/15/0001

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/06 Rechtshilfe Amtshilfe

Norm

EStG 1988 §2
SteuerAbk Liechtenstein 2014 Art14 Abs1
SteuerAbk Liechtenstein 2014 Art14 Abs2
SteuerAbk Liechtenstein 2014 Art8

Rechtssatz

Mangels der im SteuerAbk Liechtenstein 2014 (bei Fehlen der Option zur freiwilligen Meldung) vorgesehenen, auf das gesamte Stiftungsvermögen abstellenden Einmalzahlung (iSd Art. 8 oder gegebenenfalls Art. 14 Abs. 1 und 2 des Steuerabkommens) entfaltet das Steuerabkommen keine Auswirkung auf die in Österreich vorzuschreibende Einkommensteuer. Solcherart haben die österreichischen Behörden die Einkünftezurechnung nach den Grundsätzen des innerstaatlichen Steuerrechts vorzunehmen. In diesem Sinne hat der VwGH im Erkenntnis vom 24. April 2018, Ro 2017/13/0004, betreffend Einkommensteuer 2000 bis 2007 über eine Revision gegen eine im Jahr 2016 (also nach dem Inkrafttreten des Steuerabkommens) ergangene Beschwerdeentscheidung des BFG die Prüfung der Zurechnung der Einkünfte einer liechtensteinischen Stiftung ausschließlich nach den Grundsätzen des EStG 1988 vorgenommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021150001.J07

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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