Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2Rechtssatz
Mangels der im SteuerAbk Liechtenstein 2014 (bei Fehlen der Option zur freiwilligen Meldung) vorgesehenen, auf das gesamte Stiftungsvermögen abstellenden Einmalzahlung (iSd Art. 8 oder gegebenenfalls Art. 14 Abs. 1 und 2 des Steuerabkommens) entfaltet das Steuerabkommen keine Auswirkung auf die in Österreich vorzuschreibende Einkommensteuer. Solcherart haben die österreichischen Behörden die Einkünftezurechnung nach den Grundsätzen des innerstaatlichen Steuerrechts vorzunehmen. In diesem Sinne hat der VwGH im Erkenntnis vom 24. April 2018, Ro 2017/13/0004, betreffend Einkommensteuer 2000 bis 2007 über eine Revision gegen eine im Jahr 2016 (also nach dem Inkrafttreten des Steuerabkommens) ergangene Beschwerdeentscheidung des BFG die Prüfung der Zurechnung der Einkünfte einer liechtensteinischen Stiftung ausschließlich nach den Grundsätzen des EStG 1988 vorgenommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021150001.J07Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022