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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaRechtssatz
Bei den Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheines handelt es sich im Allgemeinen nicht um solche nach § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988, sondern um solche der allgemeinen Lebensführung (vgl. z.B. VwGH 28.10.2009, 2007/15/0103).Bei den Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheines handelt es sich im Allgemeinen nicht um solche nach Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 7, EStG 1988, sondern um solche der allgemeinen Lebensführung vergleiche z.B. VwGH 28.10.2009, 2007/15/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020150027.J02Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022