RS Vwgh 2021/11/16 Ro 2020/15/0015

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §938
EStG 1988 §30 Abs1

Rechtssatz

Die zur Anknüpfung an den Tatbestand des § 30 EStG 1988 erforderliche Abgrenzung von entgeltlichen zu unentgeltlichen Geschäften ist auch im Rahmen einer Grundstücksübertragung durch vorweggenommene Erbfolge maßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020150015.J07

Im RIS seit

06.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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