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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §938Rechtssatz
Die zur Anknüpfung an den Tatbestand des § 30 EStG 1988 erforderliche Abgrenzung von entgeltlichen zu unentgeltlichen Geschäften ist auch im Rahmen einer Grundstücksübertragung durch vorweggenommene Erbfolge maßgeblich.Die zur Anknüpfung an den Tatbestand des Paragraph 30, EStG 1988 erforderliche Abgrenzung von entgeltlichen zu unentgeltlichen Geschäften ist auch im Rahmen einer Grundstücksübertragung durch vorweggenommene Erbfolge maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020150015.J07Im RIS seit
06.05.2022Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022