RS Vwgh 2021/11/16 Ra 2020/15/0101

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §2 Abs2 Z2

Rechtssatz

Maßnahmen wie etwa die Anstellung der Angestellten und Arbeiter bei dem beherrschenden Unternehmen, das Fehlen eigenen Büropersonals bei der Organgesellschaft und die daraus folgende Durchführung wesentlicher administrativer Aufgaben durch den beherrschenden Unternehmer, können eine organisatorische Eingliederung bewirken, wenn sie dem Organträger ermöglichen, entscheidenden Einfluss auf die Organgesellschaft auszuüben und das Verhalten der Organgesellschaft mit den Vorgaben des Organträgers in Einklang zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150101.L02

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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