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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0284 E 22. März 2010 RS 1 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, § 162 Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, Paragraph 162, Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150019.L02Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022