RS Vwgh 2021/11/16 Ra 2020/15/0019

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0284 E 22. März 2010 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, § 162 Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, Paragraph 162, Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150019.L02

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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