RS Vwgh 2021/11/17 Ra 2021/13/0075

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Veröffentlicht am 17.11.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Es gibt weder ein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung noch ein abstraktes Recht auf ein gesetzmäßiges Verfahren oder auf "ordnungsgemäße Erlassung von Steuerbescheiden" oder auf "richtige und ordnungsgemäße Abgabenbemessung" (vgl. VwGH 12.5.2021, Ra 2021/16/0030, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021130075.L01

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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