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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVRAG 1993 §7i Abs1Rechtssatz
§ 24 Abs. 1 LSD-BG 2016 ist dahin auszulegen, dass das Wirksamwerden einer Bestellung eines Beauftragten nach § 9 Abs. 2 erster Satz VStG, also einer Bestellung aus dem Kreis der zur Vertretung nach außen Berufenen, nicht zusätzlich vom Einlangen einer Meldung bei der Zentralen Koordinationsstelle abhängt (VwGH 3.2.2020, Ra 2018/11/0237, 0238; zur Vorgängerbestimmung des § 7j Abs. 1 AVRAG vgl. VwGH 26.7.2018, Ra 2018/11/0081, mwN, in dem darauf abgestellt wird, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Beauftragten nach § 9 Abs. 2 erster Satz nicht originär mit der Bestellung entsteht;).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110209.L01Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022