RS Vwgh 2021/12/3 Ra 2019/13/0074

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Veröffentlicht am 03.12.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162 Abs1

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH in Bezug auf das Aufsuchen von Geschäftsräumlichkeiten sind Feststellungen hinsichtlich der Verletzung von Sorgfaltspflichten nicht einordenbar und in ihrer Tragweite nicht erschließbar, solange nicht dargelegt wird, ob und inwieweit dies in der jeweiligen Branche im Streitzeitraum üblich war (vgl. VwGH 17.11.2020, Ra 2020/13/0064).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130074.L02

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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