RS Vwgh 2021/12/6 Ra 2020/03/0067

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Veröffentlicht am 06.12.2021
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Index

L65003 Jagd Wild Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
AVG §9
JagdG NÖ 1974 §19
VwGG §34 Abs1
ZustG §5

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/03/0068
Ra 2020/03/0069
Ra 2020/03/0070

Rechtssatz

Laut der Zustellverfügung wurde der verfahrensgegenständliche Bescheid zwar auch an den Jagdausschuss zugestellt, diesem kommt jedoch keine Rechtspersönlichkeit zu, weshalb eine derartige Zustellung auch keine rechtliche Wirkung entfalten kann (vgl. VwGH 6.9.2005, 2002/03/0193, 0194, mwN).

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020030067.L02

Im RIS seit

03.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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