RS Pvak 2021/7/13 A20-PVAB/21

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Veröffentlicht am 13.07.2021
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Norm

PVG §25 Abs2

Schlagworte

Rechtstellung der PV; Dienstverrichtung nicht freigestellter PV

Rechtssatz

Auch im Lichte der Rechtsprechung der PVAK, an der die PVAB festhält, und der Ausführungen von Schragel ist festzustellen, dass ein nicht vom Dienst frei gestellter Personalvertreter seine Personalvertretungsaufgaben neben seinen Dienstpflichten auszuüben hat und nicht von der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben befreit ist. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass D lt. Antragsvorbringen seinen Vorgesetzten gemeldet hatte, seine dienstlichen Aufgaben wegen seiner Personalvertretungstätigkeit nicht wahrnehmen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A20.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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