RS Pvak 2021/10/18 B12-PVAB/21

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Veröffentlicht am 18.10.2021
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Norm

PVG §41 Abs4
PVG §41 Abs5

Schlagworte

Beschwerdelegitimation; Beschwerdevorlage im Wege des ZA

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall hätte der FA als Kollegialorgan entsprechend den zwingenden Vorgaben des PVG den Beschluss auf Einbringung einer Beschwerde iSd § 41 Abs. 4 PVG fassen und diesen Beschluss dem ZA zur Weiterleitung an die PVAB iSd § 41 Abs. 5 PVG vorlegen müssen, um der PVAB die Prüfung der Beschwerde zu ermöglichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B12.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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