RS Lvwg 2021/10/28 LVwG-AV-1779/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

28.10.2021

Norm

BAO §93
BAO §96
BAO §227
BAO §228

Rechtssatz

Die BAO unterstreicht den bloßen Mitteilungscharakter einer Lastschriftanzeige, sprechen doch die §§ 227 Abs 4 lit a und 228 BAO im Zusammenhang mit der Lastschriftanzeige von einer Verständigung, die den Abgabepflichtigen über Art, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung unterrichtet. Lastschriftanzeigen kommt kein Bescheidcharakter zu (vgl VwGH 92/13/0299).

Schlagworte

Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Seuchenvorsorgeabgabe; Bescheid; Rechnung; Lastschriftanzeige;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1779.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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