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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zustimmung zum Erwerb von Anteilen gemäß § 10a WGG - Behauptete Auswirkungen aus Beanstandungen des Revisionsverbandes sowie des Amtes der Wiener Landesregierung stellen von vornherein keinen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG dar.Nichtstattgebung - Zustimmung zum Erwerb von Anteilen gemäß Paragraph 10 a, WGG - Behauptete Auswirkungen aus Beanstandungen des Revisionsverbandes sowie des Amtes der Wiener Landesregierung stellen von vornherein keinen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG dar.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021050034.J01Im RIS seit
21.12.2021Zuletzt aktualisiert am
21.12.2021