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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Nichtstattgebung - Einspruch gegen einen Rückstandsausweis nach dem BUAG - Im Fall der Auferlegung von Geldleistungen - wie im vorliegenden Fall der Leistung von Beiträgen nach dem BUAG - ist es notwendig, die im Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen Einkünfte sowie Vermögensverhältnisse (unter Einschluss der Schulden nach Art und Ausmaß) konkret - tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände der revisionswerbenden Partei unverhältnismäßig ist (vgl. etwa VwGH 21.5.2021, Ra 2020/08/0011, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020080118.L01Im RIS seit
21.12.2021Zuletzt aktualisiert am
21.12.2021