RS Vwgh 2021/11/12 Ro 2019/04/0001

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Veröffentlicht am 12.11.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art115 Abs2
B-VG Art118 Abs4
GewO 1994 §293
GewO 1994 §337 Abs1

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2019/04/0002 E 12.11.2021

Rechtssatz

Da der zuständige Materiengesetzgeber von der ihm nach Art. 118 Abs. 4 zweiter Satz B-VG eingeräumten Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht hat und demnach in der Gewerbeordnung der innergemeindliche Instanzenzug nicht ausgeschlossen ist, besteht ein solcher auch im Bereich der - dem eigenen Wirkungsbereich der Stadt Wien übertragenen - örtlichen Marktpolizei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040001.J10

Im RIS seit

20.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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