RS Vwgh 2021/11/12 Ra 2020/03/0097

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Veröffentlicht am 12.11.2021
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Soweit die Strafbarkeit das Vorliegen bestimmter in der Person des Täters gelegener Merkmale voraussetzt, sind insbesondere auch diese Merkmale zu bezeichnen (vgl. idS VwGH 16.10.2017, Ra 2015/05/0052, mwN; 19.5.1994, 94/17/0007).Soweit die Strafbarkeit das Vorliegen bestimmter in der Person des Täters gelegener Merkmale voraussetzt, sind insbesondere auch diese Merkmale zu bezeichnen vergleiche idS VwGH 16.10.2017, Ra 2015/05/0052, mwN; 19.5.1994, 94/17/0007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020030097.L04

Im RIS seit

20.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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